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VG Wort

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VG Wort: Vorerst kein Geld für Autoren und Verlage

VG Wort: Vorerst kein Geld für Autoren und Verlage

In ihrem aktuellen Newsletter kündigt VG Wort an, dass es vorerst keine Zahlungen an Autoren und Verlage geben wird. Hintergrund ist eine Klage eines einzelnen Autors gegen die Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der Verwertungsgesellschaft. Dabei bekam der Autor Recht vor dem Landgericht München. Somit muss nun die Verteilung der Geld seitens der VG Wort neu geregelt werden. Da bekanntlich die Mühlen der Justiz in unserem Lande nicht gerade schnell mahlen, bleibt zu hoffen, dass schnell eine Übergangsregelung gefunden wird.

Das Urheberrecht schützt die Kreativen

Das Urheberrecht schützt die Kreativen

Die VG WORT nimmt den heutigen Welttag des geistigen Eigentums zum Anlass, sich als eine der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften in Deutschland und Treuhänderin von über 400.000 Autoren und 10.000 Verlagen zu Wort zu melden: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung. Diesen Worten des Gesetzes ist nichts hinzuzufügen“, so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG WORT. Das ändert nichts daran, dass die Interessen von Nutzern ebenfalls im Urheberrechtsgesetz zu berücksichtigen sind. Dennoch bleibt es dabei, dass das Urheberrecht zunächst einmal das Recht der Kreativen ist. Es bildet die Basis für unsere kreative Gesellschaft.

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VG WORT zum veränderten Google Book Settlement

VG WORT zum veränderten Google Book Settlement

Der Verwaltungsrat der VG WORT hat sich erneut mit dem Google Book Settlement befasst. Hintergrund ist der veränderte Vergleichsvorschlag im Verfahren in den USA, der insbesondere vorsieht, dass ausländische Bücher nur noch unter den Vergleich fallen, wenn sie bis zum 5. Januar 2009 im US-Copyright Office registriert waren oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder […]

Kehrtwendung im Fall Google Books

Kehrtwendung im Fall Google Books

Im Verfahren zur Google-Buchsuche in den USA haben die Parteien dem Gericht in New York am vergangenen Freitag einen veränderten Vergleichsvorschlag vorgelegt. Sie reagierten damit auf eine Reihe von Kritikpunkten, die im Vorfeld gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag geltend gemacht worden waren.