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Kehrtwendung im Fall Google Books

Im Verfahren zur Google-Buchsuche in den USA haben die Parteien dem Gericht in New York am vergangenen Freitag einen veränderten Vergleichsvorschlag vorgelegt. Sie reagierten damit auf eine Reihe von Kritikpunkten, die im Vorfeld gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag geltend gemacht worden waren.

Gemäß dem neuen Vorschlag findet der Vergleich nunmehr nur noch für Bücher Anwendung, die bis zum 5. Januar 2009 beim US-Copyright Office registriert oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder Australien erschienen sind. Die geschützten Werke von deutschen Autoren und Verlagen dürften damit in vielen Fällen nicht mehr unter das Settlement fallen. (Quelle: VG Wort)

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