Kein Geld vom Finanzamt für Hobbyautoren
Schlechte Nachrichten für angehende Hobbyautoren. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Buchveröffentlichung nicht in jedem Fall von der Steuer abzugsfähig sind. Nach Meinung des Gerichts genügt es nicht, nur die Hoffnung zu haben, auf dem Buchmarkt entdeckt zu werden. Vielmehr müssen klare, berufliche Absicht zu erkennen sein. Quelle: Wirtschaftswoche