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Leistungsschutzrecht beschlossen

Trotz vieler Proteste und Widerstände wurde heute das Leistungsschutzrecht im Bundestag beschlossen. Es sieht vor, dass zukünftig Presseverlage das ausschließliche Recht besitzen, eigene Pressetexte gewerblich zu nutzen. Gewerbliche Nutzer müssen entsprechend an die Verlage zahlen, wenn Teile dieser Presseerzeugnisse verwendet werden sollen. Zwar sollen auch weiterhin kleinere Textpassagen unentgeltlich übernommen werden können, doch der Gesetzgeber sagt nichts darüber aus, in welchem Umfang Texte zukünftig kostenlos herangezogen werden können. Es bleibt zu hoffen, dass das Leistungsschutzrecht, dass den Bundesrat noch passieren muss, noch konkret nachgebessert wird. Ansonsten droht vielen Online-Diensten und der gesamten Blogger-Szene eine riesige Abmahnwelle. Hier zeigt sich wieder, dass der Gesetzgeber Entscheidung trifft, die nur einigen wenigen Lobbyisten zugute kommen.


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