Neue Button-Regelung trifft auch Verkäufer (Autoren) von eigenen E-Books
Zum 1. August 2012 findet die sogenannte Button-Reglung für alle kostenpflichtigen Angebote im Internet ihre Anwendung. Wieder einmal trifft eine neue Vorschrift für den Online-Handel in Kraft, die alle Webshop-Betreiber direkt betrifft. Der Gesetzgeber will damit den Verbraucher vor unlauteren und versteckten Angeboten schützen. Ungesetzliche Abofallen sollen damit endgültig der Vergangenheit angehören, die Informationspflicht wird so für Anbieter deutlich erhöht.
Der Nutzer muss nun bei kostenpflichtigen Dienstleistungen und Produkten, die über das Internet präsentiert werden, vor der eigentlichen Abgabe der Bestellung verständlich darüber informiert werden. Das Gesetz spricht dabei von einer hervorgehobenen Weise, dass die wesentlichen Merkmale des Angebots dem Internet-Besucher in verständlicher und klarer Form präsentiert werden müssen. Dazu gehören Informationen über das Produkt oder die Dienstleistung, der Gesamtpreis, eindeutige Aussagen über Liefer- und Versandkosten sowie die Vertragslaufzeiten, sofern es sich um ein Abonnement handelt.
Die Namensgebung rührt von der neuen Anforderung her, dass ab sofort der Bestell-Button eindeutig auf die anstehende Zahlungspflicht hinweisen muss. Das Gesetz trifft dabei unmissverständliche Aussagen über die Beschriftung des Bestell-Buttons. So sind Formulierungen wie Zahlungspflichtig bestellen, Kostenpflichtig bestellen, Jetzt zum genannten Preis bestellen oder Jetzt kaufen korrekte Beschriftungen.
Bisherige Formulierungen wie Bestellung abgeben, bestellen oder weiter entsprechen dem neuen Gesetz nicht mehr. Nur wenn zukünftig das Online-Angebot korrekt ausgezeichnet wird, kommt nach dem Gesetz eine rechtsverbindliche Bestellung zustande. Liegen die vorgeschriebenen Informationen nicht vor, wird kein wirksamer Vertrag geschlossen. Jedoch hat der Gesetzgeber die letzten Details des neuen Gesetzes noch nicht in allen Bestandteilen ausformuliert, so dass erst die Praxis zeigen wird, welche Formulierungen ausreichend sind und welche nicht.
Die Button-Regelung trifft natürlich auch für Autoren zu, die Ihre Werke in Eigenregie im Internet vermarkten. Dies ist besonders dann wichtig, wenn die einzelnen eBooks über einen eigenen Webshop angeboten werden. Hier muss der Betreiber zwingend dafür sorgen, dass dem neuen Gesetz entsprochen wird. Bietet der Selfpublisher hingegen sein eBook über einen der großen Shops an, hat in den meisten Fällen der Shop-Betreiber bereits die nötigen Vorkehrungen getroffen.