Internet-Nutzer müssen Rechte von Autoren und Verlagen achten
Wer Bilder oder Lieder, Videos oder auch Texte in seine Homepage integriert, sollte auf Urheberrechte achten – insofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Auch dürfen Fotos von Bekannten nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Vorsicht ist zudem angebracht bei zweifelhaften Quellen für Songs und bei Tauschbörsen.
„Das Urheberrecht gilt auch im Internet“, sagt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbandes BITKOM. „Mit einigen Grundregeln lassen sich die gröbsten Fehler und vor allem Rechtsverstöße vermeiden.“ Hier die wichtigsten Tipps des BITKOM.
1. Musik für die Homepage
So schön es sein kann, das eigene Lieblingslied auf der Homepage zu spielen oder eine Foto-Galerie mit Musik zu untermalen – Vorsicht ist angebracht! Auch durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei erhält man nicht das Recht, diese Musik ins Netz zu stellen. Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, etwa bei der GEMA und der Plattenfirma oder dem Künstler. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Audio-Clips, und für Videosequenzen, in denen Fremdmaterial eingesetzt wird.
2. Bilder und Texte
Auch Bilder dürfen nicht einfach übernommen werden – selbst wenn sie schnell von einer Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb sollten zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwendet, sondern die Waren selbst fotografiert werden. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären, denn der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte am Bild. Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn die Kartenverlage haben geschützte Rechte an ihren Produkten – und setzen diese nicht selten auch gegenüber Privatverbrauchern mit anwaltlicher Unterstützung durch. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Man sollte deshalb selbst formulieren und – abgesehen von kurzen Zitaten mit Quellenangabe – nicht abschreiben.
3. Fotos von Freunden und Bekannten
Immer mehr Internet-Nutzer sind Mitglieder in Internet-Gemeinschaften (Communitys) und zeigen dort Fotos von sich und ihren Freunden. Bilder aus fremden Community-Profilen dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Auch selbst fotografierte Bilder, auf denen Bekannte zu sehen sind, dürfen nur mit deren Einverständnis ins Netz gestellt werden: Jeder hat ein „Recht am eigenen Bild“ und darf bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm online gezeigt werden.
4. Illegale Downloads
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten – dann ist der Download unbedenklich. Legal ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern.
5. Tauschbörsen
Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist illegal. Die Inhaber von Urheberrechten können von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung, die meist auch erteilt wird.
6. Abmahnungen
Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht per Einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Befindet sich der Abmahner aber im Recht, ist nach anwaltlichem Rat die Erklärung zu unterschreiben und zu zahlen.
Quelle: BITKOM