Neue Steuerregelung für digitale Güter und E-Books
Wer digitale Güter und Leistungen für Privatkunden in anderen EU-Ländern anbietet, muss ab dem 1. Januar 2015 dort auch die Umsatzsteuer entrichten. Dies bedeutet für Unternehmer eine enorme Änderung zur jetzigen Vorgehensweise. Wer also Webseiten anbietet, Webhosting zur Verfügung stellt, Software, Musik, Filme oder Apps vertreibt oder eBooks über das Internet verkauft, fällt in die Neuregelung. Dies gilt auch für jede Art von elektronischem Content.