Skip to main content

Die Seite für elektronische Bücher

Gleicher Mehrwertsteuersatz für Bücher und E-Books

Das deutsche Steuersystem erweist sich als Hemmschuh für die Digitalisierung auf dem deutschen Buchmarkt. Als richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt bewerten der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Hightech-Verband BITKOM deshalb den Vorstoß des ehemaligen französischen Kulturministers Jaques Toubon, der heute die französische Position zur Modernisierung des europäischen Steuersystems für Kulturgüter in Berlin vorgestellt hat. Toubon empfiehlt, auf europäischer Ebene den reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books einzuführen.

„Wer Innovationen fördern will und Europa im Vergleich zu den USA auch auf dem Buchmarkt wettbewerbsfähig halten will, der muss sich für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books einsetzen“, kritisiert Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Bundesregierung. Sie hatte erst in der vergangenen Woche in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion wieder deutlich gemacht hat, dass sie eine Angleichung der Steuersätze von Büchern und E-Books auf sieben Prozent nicht unterstützen werde. „Bücher sind Kulturgut, sie sind der Grundstein für Lesefähigkeit und Bildung in der Gesellschaft“, so Honnefelder. Dabei sei es unerheblich, ob das Buch in gedruckter oder digitaler Form gelesen oder ob es gehört wird. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gebe es keinen Grund.

„Elektronische Bücher tragen zur Leseförderung und der Verbreitung kulturellen Wissens bei“, ergänzt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Der Preis von E-Books sei ein wesentlicher Faktor für die Kaufentscheidung von Verbrauchern. Die im Vergleich zu gedruckten Büchern höhere Mehrwertsteuer verhindert, dass E-Books zu günstigeren Preisen angeboten werden können. Rohleder betont: „E-Books werden immer populärer, gerade unter jüngeren Lesern. Es ist deshalb nicht einsehbar, dass E-Books unnötig verteuert werden.“

Bislang gilt in Deutschland der reduzierte Mehrwertsteuersatz nur für gedruckte Bücher. Frankreich und Luxemburg haben in den letzten Monaten eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für E-Books beschlossen und damit einer möglichen EU-Regelung vorgegriffen. Frankreich, Spanien, Schweden und die Niederlande hatten bereits 2009 den einstimmig gefassten Beschluss der EU-Finanzminister national umgesetzt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz zumindest für Hörbücher und digitale Bücher als CD oder CD-Rom zuzulassen. Die deutsche Bundesregierung hat auch diese Möglichkeit bislang nicht genutzt.


Ähnliche Beiträge