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VG WORT zum veränderten Google Book Settlement

Der Verwaltungsrat der VG WORT hat sich erneut mit dem Google Book Settlement befasst. Hintergrund ist der veränderte Vergleichsvorschlag im Verfahren in den USA, der insbesondere vorsieht, dass ausländische Bücher nur noch unter den Vergleich fallen, wenn sie bis zum 5. Januar 2009 im US-Copyright Office registriert waren oder in Kanada, dem Vereinigten Königreich oder Australien publiziert wurden.

„Wenn der veränderte Vergleichsvorschlag endgültig gebilligt werden sollte, wird dies zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Rechtewahrnehmung für deutsche Autoren und Verlage führen. Weder die VG WORT noch die Autoren und Verlage werden mit Sicherheit feststellen können, ob ihre Bücher von dem Vergleich erfasst sind. Das gilt vor allem für den Zeitraum vor 1978, weil erst ab diesem Zeitpunkt digitale Daten im US-Copyright Office zur Verfügung stehen. Unklar ist ferner auch, inwieweit bei Übersetzungen ins Englische die Autoren und Verlage der Originalwerke unter das Settlement fallen“, betonte VG WORT-Vorstand Dr. Robert Staats.

Die VG WORT hat sich im Sommer des Jahres Settlement-Rechte von Autoren und Verlagen zur gemeinsamen Wahrnehmung einräumen lassen. Sie prüft jetzt, ob sie sich in einem sogenannten Amicus Curiae-Brief an das zuständige US-Gericht wenden wird. „Zielsetzung eines solchen Schreibens, das beratenden Charakter hat, ist die Bereitstellung einer Datenbank durch Google, aus der sich eindeutig ergibt, welche Werke deutscher Autoren und Verlage weiterhin von dem Vergleich erfasst werden“, erklärte Dr. Staats. „In diesem Zusammenhang sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der umfangreiche und schwer verständliche Vergleichsentwurf weiterhin nur in englischer Sprache zur Verfügung steht.“

Die VG WORT wird sich bei ihrem weiteren Vorgehen – wie bereits in der Vergangenheit – eng mit dem Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V. abstimmen. (Quelle: VG WORT)


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